Der nutzerfreundliche Schwerbehindertenausweis kommt!
Am 6. Juli hat der Bundesrat dem Gesetz zum neuen Schwerbehindertenausweis zugestimmt, das am 28. März 2012 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Die Bundesländer können das neue Dokument ab 1. Januar 2013 ausstellen. Die Plastikkarte im Scheckkarten-Format ersetzt den bisherigen DIN A5-formatigen Schwerbehindertenausweis in Papierform. Außerdem weist sie die Schwerbehinderung erstmals auch in englischer Sprache aus. Damit Sehbehinderte den Ausweis besser von anderen Chipkarten unterscheiden können, wird ihm in Blindenschrift die Buchstabenfolge „sch-b-a“ aufgedruckt.
„Der neue Ausweis ist praktisch, passt ins Portemonnaie und kann problemlos mitgeführt werden“, sagt Silke Eggers, DAH-Referentin für soziale Sicherung und Versorgung. „Anders als den ‚alten’ sperrigen Papierausweis kann man die kleine Chipkarte unauffällig vorzeigen – das bietet einen gewissen Schutz vor einem unfreiwilligen Outing als behinderter Mensch und damit auch vor Diskriminierung.“
Auch das Beiblatt mit der Wertmarke, das zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr berechtigt, wird dann im handlichen Kartenformat ausgestellt, aber weiterhin auf Papier. Die Wertmarke wird künftig ein bundeseinheitliches Hologramm enthalten, das Fälschungen erschwert. „Schön wäre es, wenn die Wertmarke auf dem neuen Ausweis Platz fände, dann müsste man nicht immer zwei Dokumente bei sich haben“, so Silke Eggers.
Spätestens ab 1. Januar 2015 werden nur noch die neuen Plastikkarten ausgestellt. Alte Schwerbehindertenausweise und Beiblätter bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig.
(Ch)
Quellen:
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Meldung unter rollingplanet.net