Bayerischer Häftling will Substitutionsbehandlung in Haft erkämpfen

Ein drogenabhängiger Häftling aus Bayern will vor Gericht sein Recht auf eine Substitutionsbehandlung mit Methadon durchsetzen.

Wie Charlotte Frank in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 24. August berichtet (siehe Anhang), kämpft der in der JVA Kaisheim inhaftierte Mann dafür, dass er – wie zuvor jahrelang in Freiheit – auch im Gefängnis mit Methadon behandelt wird.

Anstaltsärzte und Justizvollzug stünden aber unter dem Druck, Gefängnisse als drogenfrei darzustellen, so Frank weiter, und viele empfänden die Substitutionsbehandlung in Haft als „ungerechte Belohnung“. Dennoch sei eine solche Therapie in vielen Bundesländern zumindest grundsätzlich möglich. In Bayern dagegen könnten viele Beobachter nicht einmal guten Willen erkennen.

„Damit wird gegen die auch für Anstaltsärzte bindende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger verstoßen, wonach das Gefängnis die Kontinuität der Behandlung sicherstellen muss“, erklärt Bärbel Knorr vom Fachbereich Drogen und Strafvollzug der Deutschen AIDS-Hilfe. „Die Petition eines Ex-Gefangenen, der das ändern wollte, wurde vom bayerischen Landtag ohne Begründung abgeschmettert.“

Der bayerische Häftling aus Kaisheim sei vor 20 Jahren einer der ersten Methadon-Substituierten Deutschlands gewesen, schreibt Charlotte Frank in ihrem Artikel. Auch nun wolle er wieder Vorreiter sein und sich für sein Recht auf eine Methadon-Therapie notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, möglicherweise mit Folgen für drogenabhängige Häftlinge in ganz Deutschland. Die Deutsche AIDS-Hilfe und die Deutsche AIDS-Stiftung zahlten daher das Anwaltshonorar – „für die Signalwirkung".

(hs)

 

Weitere Informationen

Meldung auf aidshilfe.de vom 18. August: „Meilenstein: Baden-Württemberg ermöglicht Diamorphinvergabe in Haft"

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