Regierungskoalition und SPD lehnen Schutz vor verunreinigten Drogen ab

Für Angebote zur Untersuchung von Partydrogen auf Inhaltsstoffe, Drogengehalt und gefährliche Beimengungen wird es in Deutschland auch weiterhin keine Rechtssicherheit geben.

Das hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD beschlossen. Andere Länder haben gute Erfahrungen mit Drugchecking-Angeboten gemacht: In Portugal und Spanien, in großen österreichischen Städten, aber auch in Zürich und Bern werden Partydrogen direkt vor Ort analysiert. Auf Grundlage der anonym veröffentlichten Ergebnisse können die Partygänger dann entscheiden, ob sie den Stoff konsumieren wollen – wovon sie häufig Abstand nehmen.

Ähnliche Programme gab es auch in Berlin und Hannover, doch mussten diese nach kurzer Laufzeit wegen Verdachts auf unerlaubten Betäubungsmittelbesitz eingestellt werden, obwohl letztlich keine Rechtsverstöße festgestellt werden konnten.

Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) fordert in ihren mittelfristigen Zielen bis 2020, „Harm-Reduction-Angebote für Drogengebraucher/innen inklusive Drug Checking flächendeckend und niedrigschwellig zur Verfügung [zu stellen] – auch in Knästen und in der Psychiatrie“. Dazu gehöre ebenso, Rechtssicherheit für Drugchecking-Initiativen wie die Drug Scouts aus Leipzig zu schaffen, sagt DAH-Drogenreferent Dirk Schäffer.

(hs)

 

Quellen/weitere Informationen

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung (siehe Anlage)

Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen „Gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs verringern – Drugchecking ermöglichen (Drucksache 17/2050; PDF-Datei)

Webseite der Drug Scouts Leipzig mit Informationen zum Drugchecking

Homepage der Drugchecking-Initiative Berlin-Brandenburg

„Ich bin für die Regulierung von Drogen“ (Beitrag von Prof. Heinrich Stöver im DAH-Blog, 20.07.2012)