Erleichterungen bei der Diamorphin-Behandlung

Voraussetzungen sind künftig ein Mindestalter von 18 statt bisher 23 Jahren, eine mindestens zwei Jahre bestehende Abhängigkeit (bisher fünf Jahre) und eine erfolglose Behandlung (bisher zwei).

Eine entsprechende Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19. Februar 2025 in Kraft getreten.

Laut dem Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung erleichtert und erweitert die Neuregelung den Zugang zur Substitutionsbehandlung mit Diamorphin. Mehr Menschen, die dringend Hilfe benötigen, hätten so eine Chance auf mehr Stabilität und ein geregelteres Leben.

Fachverbände hatten zuvor in einer Stellungnahme gefordert, die Mindestvoraussetzung einer zweijährigen Abhängigkeit komplett zu streichen, um Patient*innen frühzeitig Zugang zur Diamorphin-Behandlung zu gewähren.

Auch die Voraussetzung einer mindestens sechsmonatigen anderen Behandlung der Opiatabhängigkeit, die sich als nicht geeignet erwiesen haben muss, wurde von den Fachverbänden kritisiert. Damit werde die Nachrangigkeit der Diamorphin-Behandlung gesetzlich festgeschrieben, war zur Stigmatisierung sowohl des Wirkstoffs als auch der Patient*innen beitrage.

Schritt in die richtige Richtung, aber Hürden bleiben bestehen

Dirk Schäffer, Referent für Drogen und Haft der Deutschen Aidshilfe, begrüßt die Erleichterungen dennoch: „Die Senkung der Hürden für die Diamorphin-Behandlung ist das, was unter den aktuellen politischen Bedingungen möglich war. Gerade angesichts der punktuellen Zunahme des Konsums synthetischer Opioide sowie des Kokain- und Crackkonsums kann der Ausbau der kontrollierten Diamorphin-Behandlung eine wichtige Maßnahme sein.“

Schäffer begrüßte auch weitere Änderungen. So sei etwa die Streichung des Passus „bei derzeit überwiegend intravenösem Konsum“ eine Anpassung an die Realitäten: „Viele Opioid-Gebraucher*innen konsumieren nicht mehr intravenös, sondern rauchen von Folie oder sniefen“, so Schäffer. Außerdem werde nicht mehr von „schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen“ gesprochen, sondern – weniger stigmatisierend – von „erheblichen Defiziten im medizinischen, psychologischen oder sozialen Bereich, die jeweils auf den Konsum illegal beschaffter Opioide zurückzuführen sind“.

Silberstreif am Horizont: Diamorphin-Behandlung mit Tabletten

Viele Patient*innen und auch Ärzt*innen warten unterdessen auf die Einführung von Diamorphin in Tablettenform, wie es in der Schweiz schon seit Jahren eingesetzt wird. Die hierfür erforderliche Zulassungsstudie soll noch 2025 starten. „Diese alternative Darreichungsform könnte dazu beitragen, die Zahl der Diamorphin-Behandlungen zu erhöhen“, so Schäffer.

Meldung zur gemeinsamen Stellungnahme von Fachverbänden: https://www.aidshilfe.de/meldung/zugang-diamorphin-behandlung-erleichtern