Beratung zum HIV-Test und informierte Einwilligung
Vor der Durchführung von HIV-Tests muss das Einverständnis der Patient*innen eingeholt werden. Das gilt auch für HIV-Tests im Rahmen der Schwangerenvorsorge. Im Mutterpass wird nur die Durchführung des Tests vermerkt, nicht das Ergebnis. Für eine informierte Einwilligung ist es wichtig, dass die Patient*innen folgende Punkte verstehen:
- Welche Formen des HIV-Tests gibt es?
- Wo kann man sich testen lassen und was kostet der Test?
- Was sagt das Ergebnis eines HIV-Tests aus?
- Was ist ein Bestätigungstest?
- Was ist die diagnostische Lücke (auch diagnostisches Fenster genannt)?
Formen des HIV-Tests
Die entnommene Blutprobe wird eingeschickt und im Labor mit einem sogenannten Suchtest der 4. Generation untersucht. Diese Tests können neben Antikörpern gegen HIV-1 und HIV-2 zusätzlich einen Bestandteil des HIV-1-Virus, das HIV-1-Antigen p24, nachweisen. Bei einem reaktiven Testergebnis wird im Labor ein weiterer Test mit einem anderen Verfahren (in der Regel Immunoblot) durchgeführt. Der Bestätigungstest bestätigt das reaktive Ergebnis oder nicht. Die „diagnostische Lücke“ der Antigen-Antikörper-Tests beträgt sechs Wochen, das heißt, man kann eine HIV-Infektion nur dann mit hoher Sicherheit ausschließen, wenn der Labortest frühestens sechs Wochen nach dem letzten HIV-Risiko durchgeführt wird (so lange kann es dauern, bis genügend Antikörper für einen Nachweis gebildet wurden). Nachweisen kann man eine tatsächlich vorliegende HIV-Infektion aber meist schon deutlich früher (ab etwa zwei Wochen nach der Infektion).
HIV-Schnelltests sind Antikörpersuchtests, die meist mit einer kleinen
Menge Blut aus der Fingerbeere funktionieren. Sie liefern bereits nach
wenigen Minuten ein Ergebnis. Ist das Ergebnis reaktiv (siehe „Testergebnis und Bestätigungstest“, S. 36), muss ein Bestätigungstest im Labor durchgeführt werden. Die diagnostische Lücke bei Schnelltests liegt bei zwölf Wochen, das heißt, sicher ausschließen kann man eine HIV-Infektion, wenn der Schnelltest frühestens 12 Wochen nach dem letzten HIV-Risiko durchgeführt wird. Nachweisen können auch Schnelltests eine tatsächlich vorliegende HIV-Infektion früher, etwa ab drei Wochen nach einer Ansteckung.
Selbsttests sind eine Form des Schnelltests und können von den Patient*innen eigenständig durchgeführt werden, zum Beispiel zu Hause. Erhältlich sind sie zum Beispiel bei Aidshilfen, im Internet, in Apotheken und Drogerien. Wichtig ist, dass die verwendeten Tests ein CE-Zeichen haben, für die Anwendung durch Laien entwickelt wurden und in Europa zugelassen sind. Die in Deutschland zugelassenen Selbsttests funktionieren mit einem Blutstropfen aus der Fingerbeere. Bei Selbsttests fällt die sonst übliche Testberatung weg, daher sollten die Patient*innen darauf hingewiesen werden, sich bei Fragen an ihren Arzt*ihre Ärztin oder aber auch die Aidshilfen und andere Einrichtungen zu wenden, die anonym und kostenlos und auch über Telefon und Internet Beratungen durchführen. Auch bei Selbsttests müssen reaktive Ergebnisse durch einen Labortest bestätigt werden, die diagnostische Lücke liegt ebenfalls bei 12 Wochen.
Der PCR-Test weist HIV direkt nach. Hauptsächlich wird er zur Kontrolle der HIV-Therapie eingesetzt. Allerdings kann er auch eine HIV-Infektion nachweisen, und zwar bereits ein bis zwei Wochen nach einer möglichen Infektion. Er kostet allerdings mindestens 100 Euro und muss bei dieser Anwendungsform von den Patient*innen selbst bezahlt werden.
Der PCR-Test kann auch als Bestätigungstest eines reaktiven Antikörper-Suchtests eingesetzt werden.
Um eine HIV-Infektion auszuschließen, sollte nur ein Labor-Suchtest,
Schnell- oder Selbsttest eingesetzt werden.