Kurzinfo

Jeder Mensch hat das Recht, über die Verwendung und Verbreitung seiner persönlichen Daten frei und eigenverantwortlich zu entscheiden. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch für alle Daten, die eine HIV-Infektion betreffen. Niemand ist verpflichtet, seinen HIV-Status offenzulegen, auch nicht auf Anamnesebögen. Leider wird der HIV-Status noch sehr häufig abgefragt, auch wenn er im betreffenden Kontext unerheblich ist (wie z.B. in der zahnärztlichen Versorgung oder Reha). Natürlich fallen diese Daten auch unter die professionelle Schweigepflicht.

Im Rahmen der Gesundheitsversorgung dürfen Gesundheitsfachkräfte nur auf Patientendaten zugreifen, die sie für ihre Aufgaben benötigen. 

Gut zu wissen:

Da die Basishygienemaßnahmen vor der Übertragung schützen, ist der HIV-Status für die meisten Versorgungsleistungen irrelevant – außer er spielt medizinisch eine Rolle, z. B. bei potentiellen Wechselwirkungen von Medikamenten. Deshalb muss diese Information in der Regel auch nicht weitergegeben werden. Dann besteht auch keine Gefahr, den gesetzlichen Datenschutz zu verletzen.

Gesundheitsbezogene Daten, z. B. Patientenakten und elektronisch erfasste Daten dürfen für Unbefugte nicht zugänglich oder einsehbar sein. Daten dürfen nur an Dritte weitergeleitet werden, die notwendigerweise und unmittelbar mit ihrem Inhalt befasst sind.

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Menschen mit HIV berichten der Antidiskriminierungsstelle der Deutschen Aidshilfe trotzdem immer noch regelmäßig von Verstößen gegen den Datenschutz:

  • Patient*innen werden in öffentlichen Bereichen hörbar auf ihre HIV-Infektion angesprochen.
  • Patient*innenakten, Therapiepläne und ähnliche Unterlagen sind auf dem Umschlag mit Warnungen vor HIV markiert. Solche Markierungen sind sogar schon an Zimmertüren vorgekommen, z. B. in Rehabilitationseinrichtungen.
  • Die HIV-Infektion wird auf Überweisungen gegen den Willen der Patient*innen genannt, auch wenn sie für die anstehende Gesundheitsleistung irrelevant ist.
  • Reinigungspersonal oder Transportpersonal wird über die HIV-Infektion informiert.
  • Gesundheitspersonal informiert ohne Einwilligung Nahestehende einer Person mit HIV über den Infektionsstatus.

Solche Verstöße gegen den Datenschutz sind nicht nur unnötig und rechtswidrig, sondern sie untergraben das Vertrauen von Menschen mit HIV in die Gesundheitsversorgung und das Personal. Sie signalisieren Unkenntnis des aktuellen Wissensstands zum Thema HIV und einen Mangel an Respekt. Sie beeinträchtigen damit die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Versorgungsleistenden und Patient*innen, welche Voraussetzung für eine erfolgreiche Gesundheitsversorgung ist.