Kurzinfo

Bei Einhaltung der Basishygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen besteht keine Übertragungsgefahr von HIV. Und zwar weder von (Zahn-)Ärzt*innen, Pflege- und Fachpersonal auf Patient*innen noch umgekehrt. Die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Basishygienemaßnahmen sind evidenzbasiert auf die Übertragungsrisiken dieser Viren und anderer Erreger abgestimmt.

Gut zu wissen:

Kein zusätzlicher Arbeitsaufwand

bei der Gesundheitsversorgung von Menschen mit HIV entsteht keinerlei zusätzlicher Aufwand für Hygiene und Arbeitsschutz – der HIV-Status spielt bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen keine Rolle. Die üblichen Basishygienemaßnahmen reichen aus.

Basishygienemaßnahmen = Händehygiene + Barrieremaßnahmen + Flächendesinfektion + Aufbereitung von Medizinprodukten + Abfallentsorgung

HÄNDEHYGIENE
Barrieremaßnahmen
Einmalhandschuhe
Mund-Nasen-Schutz und bei Gefahr des Verspritzens von Flüssigkeiten:
Schutzbrille /Schutzschild und Schutzkittel 
Flächendesinfektion
Desinfektion der patientennahen Flächen nach der Behandlung
Aufbereitung von Medizinprodukten
Reinigung, Desinfektion, Sterilisation der Instrumente gemäß Risikoklassen 
Abfallentsorgung
sicherer Abwurf von gebrauchten Spritzen und Skalpellen
Entsorgung kontaminierter Abfälle über den Hausmüll

Übertriebene Hygienemaßnahmen wie doppelte Handschuhe, Termine am Ende des Praxisbetriebs mit zusätzlicher Reinigung, Ausschluss von bestimmten Behandlungsmethoden mit Körperkontakt etc. sind nicht nur diskriminierend, sondern auch unlogisch: eine Person mit diagnostizierter HIV-Infektion in Deutschland ist höchstwahrscheinlich in antiviraler Behandlung mit regelmäßiger Viruslastkontrolle. In den meisten Fällen liegt ihre Viruslast unter der Nachweisgrenze, sie kann also HIV sogar auf sexuellem Weg nicht übertragen.

In der Behandlung und Versorgung von Patient*innen muss immer davon ausgegangen werden, dass Menschen an Infektionserkrankungen leiden, von denen sie nichts wissen.  Darauf sind die hohen Standards der Basishygiene abgestimmt. Es macht also für den Praxisbetrieb keinen Unterschied, ob der HIV-Status einer Person bekannt ist oder nicht. Im Gegenteil, eine bekannte HIV-Infektion bedeutet fast immer ein geringeres Übertragungspotential: Daher ist es so wichtig, dass die Basishygienemaßnahmen bei allen gleichermaßen angewendet werden.

Siehe auch die Broschüre für medizinisches Personal „Information zu HIV für die medizinische Praxis“ und die spezielle Version für die zahnärztliche Praxis „Keine Angst vor HIV, HBV und HCV!“

Bei tiefen Stichverletzungen (vor allem mit Injektionsnadeln oder anderen Hohlraumnadeln) oder tiefen Schnittverletzungen kann es in sehr seltenen Fällen zu einer übertragungsrelevanten HIV-Exposition kommen, wenn eine potenziell hohe HIV-Menge im Spiel ist (z.B., weil der*die Patient*in nicht diagnostiziert ist und keine HIV-Medikamente nimmt). Selbst dann beträgt das durchschnittliche Risiko einer HIV-Infektion aber nur etwa 0,3%, Und eine  Postexpositionsprophylaxe (HIV-PEP), eine vierwöchige Behandlung mit HIV-Medikamenten, kann dieses geringe Infektionsrisiko weiter stark reduzieren. Die Beratung und Verschreibung liegt bei den Betriebs- oder Durchgangsärzt*innen, Empfehlungen zum Vorgehen geben die Deutsch-Österreichischen Leitlinien zur HIV-Postexpositionsprophylaxe (Kurzfassung, Langfassung). Wichtig ist, dass mit der HIV-PEP so schnell wie möglich begonnen wird – möglichst innerhalb von 24 Stunden, besser noch innerhalb von zwei Stunden.