Vertraulichkeit
Die Infomappe richtet sich an Berater*innen in Aidshilfen.
Ratsuchende, die Fragen rund um HIV, Geschlechtskrankheiten und sexuellem Wohlbefinden haben, können sich an unsere Onlineberatung unter www.aidshilfe-beratung.de wenden.
Auch außerhalb der oben genannten Gruppen sind alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei der Aidshilfe bekanntwerdenden Informationen, Daten und Vorgänge geheim zu halten.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt
- auch, wenn eine Klienti*n in der Aidshilfe vermeintlich „offen“ mit der eigenen HIV-Infektion oder privaten Informationen umgeht.
- für alle Informationen aus kollegialem Austausch und Supervision, die Klient*innen oder die haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und deren Angehörige betreffen.
- grundsätzlich auch gegenüber Ärzt*innen, medizinischem Personal oder Kolleg*innen aus anderen Beratungseinrichtungen. Voraussetzung für die Kontaktaufnahme und Weiterleitung von Informationen an andere Einrichtungen ist, dass der*die Klientin eine Schweigepflichtentbindung erteilt. Diese sollte immer für konkrete Anlässe oder Personen erteilt werden (gegenüber Dr. X, dem Amt Y usw.) und niemals als Generalvollmacht (alle meine Angelegenheiten betreffend) unterschrieben werden.
- über das Ende der Tätigkeit in Aidshilfe hinaus.
Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit kann mit arbeitsrechtlichen, straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen verbunden sein – auch wenn aus Fahrlässigkeit gehandelt wurde.