Die Infomappe richtet sich an Berater*innen in Aidshilfen.

Ratsuchende, die Fragen rund um HIV, Geschlechtskrankheiten und sexuellem Wohlbefinden haben, können sich an unsere Onlineberatung unter www.aidshilfe-beratung.de wenden.  

  • Schutzimpfungen sind derzeit nur gegen Hepatitis A und Hepatitis B möglich, wobei die Impfung gegen Hepatitis B auch vor Hepatitis D schützt.
  • Seit 1995 empfiehlt die STIKO die Hepatitis-B-Impfung für alle Säuglinge und Kleinkinder.
  • Die Hepatitis-B-Impfung wird außerdem für alle Erwachsenen mit wechselnden Sexualpartner*innen empfohlen, die Hepatitis-A-Impfung u. a. für Männer, die Sex mit Männern haben.
  • Für viele Erwachsene, die nicht als Kinder geimpft wurden, empfiehlt sich eine Kombinationsimpfung (Hepatitis A und B). Die Kosten sind niedriger als die Gesamtkosten für eine einzeln verabreichte Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung.

Hepatitis A

  • Indikation privat: Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. Männer, die Sex mit Männern haben
  • Indikation beruflich: u. a. Angehörige von Berufen, die mit Kot bzw. Spuren von Kot in Kontakt kommen können, vor allem Menschen im Gesundheitsdienst, Personen mit Abwasserkontakt oder Mitarbeiter*innen in Kindertagesstätten, Kinderheimen oder Gemeinschaftsunterkünften; bezahlt wird die Impfung in diesen Fällen von den Arbeitgeber*innen/Einrichtungen
  • Bei Reisenden in Gebiete mit weiter Hepatitis-A-Verbreitung übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten.

Hepatitis B

  • Indikation Kinder: Seit 1995 wird allen Säuglingen (ab dem 3. Monat), Kindern und Jugendlichen eine Hepatitis-B-Impfung empfohlen. Ca. 90 % der Kinder sind bei Einschulung geimpft.
  • Indikation privat: Personen mit Sexualverhalten mit erhöhter Gefährdung (wechselnde Partner*innen), Menschen mit HIV oder Hepatitis C, Drogenkonsumierende, Gefangene, Menschen mit Kontakt zu Hepatitis-B-Infizierten
  • Indikation beruflich: Angehörige von Berufen, die mit Blut oder anderen Körpersekreten in Kontakt kommen können, z. B. Ärzt*innen, Krankenpfleger*innen, Mitarbeiter*innen von HIV-Testprojekten, Mitarbeiter*innen von Drogeneinrichtungen, Mitarbeiter*innen von Gefängnissen oder Gemeinschaftsunterkünften (Arbeitgeber*in/Einrichtung bezahlt Impfung)
  • Bei Reisenden in Länder mit hoher Hepatitis-B-Prävalenz übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten.

Kostenträger

  • Arbeitgeber*innen müssen bei beruflichem Ansteckungsrisiko (z. B. medizinisches Personal) die Kosten übernehmen.
  • Reiseschutzimpfungen müssen privat beglichen werden, doch übernehmen viele gesetzliche Kassen diese Kosten auf freiwilliger Basis.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die „Indikationsimpfung“ von der Ständigen Impfkommission empfohlen und in die vom Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlichten Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen worden ist (im Internet unter g-ba.de ▶ Richtlinien, Direkt-Link: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/).

Besonderheiten bei Menschen mit HIV

Häufiger als bei HIV-Negativen baut sich bei Menschen mit HIV kein ausreichender Impfschutz auf. Schlägt eine Impfung nicht an, wird eine Wiederholung mit höherer Dosis in mehreren Schritten empfohlen, bis ein ausreichender Impfschutz erreicht ist. Bei schlechtem Zustand des Immunsystems kann darüber hinaus auch eine bestehende Immunität (durch eine früher durchgemachte Hepatitis oder eine Hepatitis-Impfung) verloren gehen.

Steigt die Zahl der Helferzellen nach Erholung des Immunsystems später wieder an, empfiehlt sich eine Kontrolle des Impfschutzes und ggf. eine Auffrischungsimpfung oder erneute Impfung nach Impfschema.

Meldepflicht

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht auf, die Erkrankung an und der Tod durch Virus-Hepatitis namentlich meldepflichtig. Die Meldung wird in der Regel durch das Labor ausgelöst, das die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt und die virusbedingte Hepatitis festgestellt hat, oder durch die ärztliche Fachperson, die sie veranlasst hat.

Die namentliche Meldung geht an das zuständige Gesundheitsamt, welches die Daten dann anonymisiert an das Robert-Koch-Institut in Berlin weiterleitet.