Schutz- und sonstige Maßnahmen
Hepatitis A und B
Der sicherste Schutz vor Hepatitis A und B ist eine Impfung. Sie wird u. a. bei einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung (z. B. bei häufig wechselnden Sexualpartner*innen), für Personen mit chronischen Leberkrankheiten bzw. chronischen Krankheiten mit Leberbeteiligung, Reisende in Regionen mit weiter Hepatitis-A-Verbreitung, Personen mit Kontakt zu Hepatitis-A-/-B-Kranken sowie Drogengebraucher*innen und länger einsitzende Inhaftierte empfohlen.
Schutz bieten außerdem die Desinfektion bzw. Verwendung von sterilen Geräten oder von Einwegmaterial (z. B. in Krankenhaus und Praxis, aber auch beim Tätowieren und Piercen), Schutzmaßnahmen für Ungeborene und Neugeborene sowie die Überprüfung von Blut und Blutprodukten. Auch Hygiene, Safer Use sowie der Gebrauch von Kondomen oder internen Kondomen, Handschuhen oder Dental Dams senken das Infektionsrisiko, doch ist eine Übertragung von HBV bei kleinen Blutungen im Mund und hoher Viruslast auch beim Küssen möglich.
Eine HBV-Übertragung auf das Baby kann fast immer verhindert werden, u. a. durch eine antivirale Therapie in der Schwangerschaft oder wenn unmittelbar nach der Geburt eine passive Immunisierung und anschließend eine aktive Schutzimpfung des Neugeborenen erfolgen.
Nach einem Risikokontakt (z. B. Nadelstichverletzung von Beschäftigten in Arztpraxen oder Kliniken) kann man sich innerhalb von 48 Stunden (möglichst schneller) noch nachträglich aktiv und/oder „passiv“ (durch die Gabe von Immunglobulinen = Antikörpern von Menschen, die bereits eine Hepatitis B durchgemacht haben) impfen lassen.
Hepatitis-A-Kranke dürfen laut Infektionsschutzgesetz nicht in Gemeinschaftseinrichtungen, Gastronomie- oder Lebensmittelbetrieben arbeiten, bis die Erkrankung ausgeheilt ist.
Für Hepatitis-B-Kranke gibt es keine Beschäftigungsverbote, aber im Einzelfall Einschränkungen für verletzungsträchtige operative Tätigkeiten.
Hepatitis C
Gegen Hepatitis C gibt es keine Schutzimpfung und keine passive Impfung.
Beim Drogengebrauch schützt die alleinige Verwendung des eigenen, sterilen Spritzbestecks und Zubehörs (Löffel, Filter, Wasser) vor Hepatitis C. Wer ganz sicher gehen will, teilt auch Röhrchen (zum Sniefen oder Inhalieren) und Pfeifen nicht.
Das Risiko einer sexuellen Übertragung wird durch den Gebrauch von Kondomen oder internen Kondomen beim Anal- und Vaginalverkehr und durch Verwendung von Handschuhen beim Fisten verringert (für jede neue Person ein neues Kondom bzw. neue Handschuhe). Sexspielzeug und andere Instrumente, die mit Blut in Kontakt kommen können, sollte man gründlich waschen und desinfizieren, Dildos für jede neue Person mit einem neuen Kondom versehen, Gleitmitteltöpfe nicht gemeinsam benutzen bzw. für jede Person ihr eigenes Gleitmittel verwenden.
Für Menschen mit Hepatitis C gibt es keine Beschäftigungsverbote, aber im Einzelfall Einschränkungen für verletzungsträchtige operative Tätigkeiten.