Elektronische Patient*innenakte

Die wichtigsten Infos zur „ePA für alle“

Sprache Deutsch
Generiert mit DALL E 3

Die „ePA für alle“ kommt: Ab dem 15.01.2025* erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patient*innenakte – es sei denn, sie widersprechen („opt-out“). In der ePA werden viele wichtige medizinische Informationen zusammengeführt. Patient*innen und die sie behandelnden Ärzt*innen können die digitale Akte einsehen. Patient*innen, die das nicht möchten, müssen jeweils aktiv werden.

Diese Seite versammelt alle wichtigen Infos zur „ePA für alle“ und gibt Patient*innen eine Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine ePA, informiert über das Diskriminierungspotenzial und zeigt Möglichkeiten einer selbstbestimmten Nutzung.

*Die ePA soll zunächst Mitte Januar in zwei Modellregionen in Hamburg und Franken starten und vier Wochen später dann allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Angesichts des knappen Zeitplans könnte es allerdings zu weiteren Verzögerungen kommen. In der Einführungsphase ist darüber hinaus damit zu rechnen, dass noch nicht alle Ärzt*innen und Einrichtungen mit der ePA arbeiten können und der Umgang zunächst erprobt werden muss.

„ePA für alle“ in Kürze

  • Ab dem 15.01.2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patient*innenakte (ePA), wenn sie nicht aktiv widersprochen haben. Diese Neuregelung soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen.
  • Die ePA soll Mitte Januar zunächst in zwei Modellregionen in Hamburg und Franken starten. Vier Wochen später soll die „ePA für alle“ dann allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen, wenn sie nicht widersprechen. Angesichts des knappen Zeitplans könnte es allerdings zu weiteren Verzögerungen kommen. In der Einführungsphase ist darüber hinaus damit zu rechnen, dass noch nicht alle Ärzt*innen und Einrichtungen mit der ePA arbeiten können und der Umgang zunächst erprobt werden muss.
  • Ihre Daten werden pseudonymisiert zu Forschungszwecken weitergegeben, wenn sie nicht aktiv widersprochen haben.
  • Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, die Sichtbarkeit von Dokumenten und Inhalten der ePA zu steuern (z.B. durch Verbergen und Löschen von Dokumenten). Ärzt*innen kann der Zugriff zur ePA entzogen werden.
  • Möchte man einzelne medizinische Informationen und Diagnosen gegenüber manchen Ärzt*innen verbergen, sind mehrere Schritte erforderlich. Denn oftmals leiten sich medizinische Diagnosen oder Informationen aus Medikamenteneinnahmen oder den Abrechnungsdaten der Krankenkassen ab. Beide werden ebenfalls in der ePA eingestellt und sind im Standard für behandelnde Ärzt*innen sichtbar.

Alle wichtigen Infos zur ePA

Die folgenden Seiten geben einen umfassenden Überblick zur ePA für alle:

Über diese Inhalte

Patient*innenorientierung, Selbstbestimmung und Sensibilität für Diskriminierung im Gesundheitswesen standen bei der Ausarbeitung dieser Inhalte im Zentrum. Die Inhalte entstanden in Zusammenarbeit mit einer Gruppe HIV-positiver Menschen.

Der Text dieses digitalen Mediums ist unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht und darf unter Namensangabe der Deutschen Aidshilfe und Verlinkung auf die Seite www.aidshilfe.de/epa weitergenutzt und angepasst werden: Originaltext Deutsche Aidshilfe, lizensiert mit CC BY-SA 4.0.

Feedback und Rückfragen zur Weiternutzung gerne an Manuel Hofmann, Referent Digitalisierung bei der Deutschen Aidshilfe: manuel.hofmann@dah.aidshilfe.de.