Körperliche und kognitive Fähigkeiten/Behinderungen
„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (aus Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention).
Tipps
- Handlungsfähigkeit betonen und Selbstbezeichnungen beachten
- mitleidserregende Formulierungen und Held*innen- und Opfer-Bilder vermeiden (Beispiel: „Tapfer meistert sie ihr Schicksal.“)
- Auf die Behinderung einer Person sollte nur fokussiert werden, wenn dieser Behinderung eine zentrale Rolle zukommt.
Die Konvention beschreibt Behinderung als Resultat der Wechselwirkung zwischen persönlicher Beeinträchtigung und gesellschaftlichen Barrieren, die volle Partizipation verhindern. In unserer Gesellschaft werden behinderte Menschen oder Menschen, die in irgendeiner Weise beeinträchtigt sind, strukturell benachteiligt (Ableismus – von engl. able: „fähig sein“).
Wie wir Menschen mit Behinderung ansprechen und über sie reden, kann entscheidend dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und Ausgrenzung zu vermeiden. „Nichts über uns ohne uns!“ lautet auch hier der Grundsatz.