Dürfen Patient*innen mit HIV in einer Klinik besonders „gekennzeichnet“ werden?

 Peter M. (41) ist zur Reha­Behandlung nach einem Bandscheibenvorfall stationär in einer Rücken­fachklinik.

Sowohl auf seiner Patient*innenakte, die er mit sich herumführen muss, wie auch am Fuß seines Bettes hat der behandelnde Arzt mit einem deutlich sicht­baren farbigen Punkt gekennzeichnet, dass Peter M. HIV­positiv ist.

Als der Patient einfordert, die Kennzeichnung möge von Akte und Bett entfernt werden, weigert sich der Arzt, denn der Hinweis sei wichtig für andere mit der Behandlung betraute Menschen.

Beschwerdestellen: Rentenversicherung, Krankenkasse, Ärztliche Leitung/Geschäftsführung der Klinik, Klinikträger, Patientenbeauftragte*r, Datenschutzbeauftragte*r der Klinik und des Bundeslandes

Unterstützung: Aidshilfen, Kontaktstelle HIV-bezogene Diskriminierung der Deutschen Aidshilfe

Bei einem vergleichbaren Fall in einer Klinik wurde der zuständige Landesbeauftragte für den Datenschutz vorstellig. Er wies die Klinik darauf hin, dass keine „Extra“-Kennzeichnungen zulässig sind, wenn nicht hundertprozentig sichergestellt ist, dass durch sie keine Unbefugten Kenntnis von der HIV-Infektion erlangen.

Fazit: „Sonderkennzeichnungen“ sind nicht zulässig.