Fallbeispiel 4
Dürfen Patient*innen mit HIV in einer Klinik besonders „gekennzeichnet“ werden?
Peter M. (41) ist zur RehaBehandlung nach einem Bandscheibenvorfall stationär in einer Rückenfachklinik.
Sowohl auf seiner Patient*innenakte, die er mit sich herumführen muss, wie auch am Fuß seines Bettes hat der behandelnde Arzt mit einem deutlich sichtbaren farbigen Punkt gekennzeichnet, dass Peter M. HIVpositiv ist.
Als der Patient einfordert, die Kennzeichnung möge von Akte und Bett entfernt werden, weigert sich der Arzt, denn der Hinweis sei wichtig für andere mit der Behandlung betraute Menschen.
Beschwerdestellen: Rentenversicherung, Krankenkasse, Ärztliche Leitung/Geschäftsführung der Klinik, Klinikträger, Patientenbeauftragte*r, Datenschutzbeauftragte*r der Klinik und des Bundeslandes
Unterstützung: Aidshilfen, Kontaktstelle HIV-bezogene Diskriminierung der Deutschen Aidshilfe
Bei einem vergleichbaren Fall in einer Klinik wurde der zuständige Landesbeauftragte für den Datenschutz vorstellig. Er wies die Klinik darauf hin, dass keine „Extra“-Kennzeichnungen zulässig sind, wenn nicht hundertprozentig sichergestellt ist, dass durch sie keine Unbefugten Kenntnis von der HIV-Infektion erlangen.