Fünf Fragen zur „ePA für alle“

Im Gespräch: Manuel Hofmann, DAH-Referent für Digitalisierung. Foto: Thomas Schützenberger

Die „ePA für alle“ soll kommen: Ab 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patient*innenakte erhalten – es sei denn, sie widersprechen („opt- out“). Ziel ist, wichtige medizinische Informationen zusammenzuführen und behandelnden Ärzt*innen sowie Apotheker*innen zugänglich zu machen. Doch welche Daten werden gespeichert, wie können Patient*innen die Sichtbarkeit dieser Daten für andere steuern und wie sicher sind sie?

1. Alle medizinischen Daten an einer Stelle, damit Ärzt*innen zum Beispiel bei einem Notfall oder bei neuen Patient*innen nicht mühsam Informationen zu den aktuell eingenommenen Medikamenten. Unverträglichkeiten und vorherigen Behandlungen zusammensuchen müssen – klingt doch gut, oder?

    Im Prinzip ja, aber… Die Hoffnung, dass die Behandlung besser wird, wenn alle beteiligten Berufe alles sehen können, ist immer dann ein Problem, wenn man bestimmte Gesundheitsinformationen eben nicht gegenüber allen offenlegen möchte. Die ePA in der jetzigen Form macht es nämlich schwer, selbstbestimmt und gut die Sichtbarkeit von Daten für andere zu steuern.

    2. Welche Daten sollen denn eigentlich überhaupt in der ePA gespeichert werden?

    Befüllt werden soll die ePA zum Beispiel mit Medikationsdaten, ärztlichen Briefen und Befundberichten, Laborwerten sowie den Abrechnungsdaten der Krankenkassen. Später sollen auch noch Zahnbonusheft, Impfpass und MRT-Bilder dazukommen.

    3. Inwiefern ist es schwierig, die Datensichtbarkeit zu steuern?

    Wenn man zum Beispiel nicht möchte, dass eine Orthopädin oder ein Apotheker von einer HIV-Infektion oder einer psychischen Erkrankung erfährt, muss man an verschiedenen Stellen aktiv werden. Die verschriebenen Medikamente, die automatisch über die E-Rezepte hochgeladen werden, und die Abrechnungsdaten der Krankenkassen lassen nämlich auch Rückschlüsse zu. Man kann leider nicht einmal für alle Bereiche der ePA erklären, dass Diagnosen nur dann erkennbar sein sollen, wenn man einzelnen Ärzt*innen ausdrücklich eine Freigabe erteilt. Das passt nicht zur Tatsache, dass Diskriminierung leider gerade im Gesundheitswesen immer wieder vorkommt.

    4. Und wie steht es um die Sicherheit der Daten?

    Die gematik, die für die Infrastruktur der ePA zuständig ist, hat zwar viel in die Datensicherheit investiert, aber Cyberangriffe und Datenlecks können nie ausgeschlossen werden. Gesundheitsdaten sind extrem begehrt, auch bei Kriminellen.

    5. Wie lautet das Fazit – ePA ja oder nein?

    Das ist eine individuelle Entscheidung. Wichtig ist nur, sich mit dem Thema zu beschäftigen, sonst wird die ePA einfach eingerichtet und man hat dann im Fall des Falles den Aufwand, nachträglich steuern zu müssen.

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