Elektronische Patient*innenakte (ePA)
Die wichtigsten Infos zur „ePA für alle“: was kann sie, welche Vorteile und Nachteile gibt es, welche Rechte haben Patient*innen und wie kann man widersprechen.
Die „ePA für alle“ kommt: Ab Anfang 2025* erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patient*innenakte – es sei denn, sie widersprechen („opt-out“). In der ePA werden viele wichtige medizinische Informationen zusammengeführt. Patient*innen und die sie behandelnden Ärzt*innen können die digitale Akte einsehen. Patient*innen, die das nicht möchten, müssen jeweils aktiv werden.
*Die ePA soll zunächst Mitte Januar in wenigen Modellregionen wie Hamburg, Franken und Nordrhein starten und wenig später dann allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Der genaue Starttermin für alle steht allerdings aufgrund von Verzögerungen in der Entwicklung noch nicht fest. Angesichts des knappen Zeitplans könnte sich die ePA noch weiter verspäten. In der Einführungsphase ist darüber hinaus damit zu rechnen, dass noch nicht alle Ärzt*innen und Einrichtungen mit der ePA arbeiten können und der Umgang zunächst erprobt werden muss.
„ePA für alle“ in Kürze
- Ab dem 15.01.2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patient*innenakte (ePA), wenn sie nicht aktiv widersprochen haben. Diese Neuregelung soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen.
- Ihre Daten werden pseudonymisiert zu Forschungszwecken weitergegeben, wenn sie nicht aktiv widersprochen haben.
- Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, die Sichtbarkeit von Dokumenten und Inhalten der ePA zu steuern (z.B. durch Verbergen und Löschen von Dokumenten). Ärzt*innen kann der Zugriff zur ePA entzogen werden.
- Möchte man einzelne medizinische Informationen und Diagnosen gegenüber manchen Ärzt*innen verbergen, sind mehrere Schritte erforderlich. Denn oftmals leiten sich medizinische Diagnosen oder Informationen aus Medikamenteneinnahmen oder den Abrechnungsdaten der Krankenkassen ab. Beide werden ebenfalls in der ePA eingestellt und sind im Standard für behandelnde Ärzt*innen sichtbar.
Alle wichtigen Infos zur ePA
Die folgenden Seiten geben einen umfassenden Überblick zur „ePA für alle“:
- Was ist die ePA?
- Welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Welche Rechte haben Patient*innen?
- Wie kann man den Zugriff auf die ePA steuern?
- Wie sieht es mit der IT-Sicherheit aus?
- Was ist die Forschungsdatenweitergabe?
- Welchen Zugriff haben Betriebsärzt*innen?
- Was sind Infos zu Gesundheitsrisiken durch Krankenkassen?
- Oft gestellte Fragen
- Weiterführende Infos und Links
Info-Video zur ePA
Die BAG Selbsthilfe hat ein Info-Video mit den wichtigsten Infos zur „ePA für alle“ veröffentlicht. Es gibt auch eine Version mit Audiodeskription.
Über diese Inhalte
Patient*innenorientierung, Selbstbestimmung und Sensibilität für Diskriminierung im Gesundheitswesen standen bei der Ausarbeitung dieser Inhalte im Zentrum. Die Inhalte entstanden in Zusammenarbeit mit einer Gruppe HIV-positiver Menschen.
Der Text dieses digitalen Mediums ist unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht und darf unter Namensangabe der Deutschen Aidshilfe und Verlinkung auf die Seite www.aidshilfe.de/epa weitergenutzt und angepasst werden: Originaltext Deutsche Aidshilfe, lizensiert mit CC BY-SA 4.0.
Feedback und Rückfragen zur Weiternutzung gerne an Manuel Hofmann, Referent Digitalisierung bei der Deutschen Aidshilfe: manuel.hofmann@dah.aidshilfe.de.