Freie Arztwahl

Grundsätzlich hat jeder Patient das Recht, seinen Arzt frei zu wählen. Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen haben dabei allerdings nur die Wahl unter Ärzten mit Kassenzulassung. Bei Ärzten ohne Kassenzulassung können sie sich zwar theoretisch auch behandeln lassen, müssen dann aber selber dafür bezahlen.

Patienten, die sich im Strafvollzug befinden, haben kein Recht auf freie Arztwahl, sondern müssen den zuständigen Gefängnisarzt in Anspruch nehmen.

Show this page in DruckenSeite versenden