Dies sieht der Entwurf für die neue Fassung des Paragrafen 231 des Schweizer Strafgesetzbuchs vor, den der Schweizer Nationalrat, die größere Kammer des Parlaments, am 8. März im Zusammenhang mit der Revision des Epidemiengesetzes beschlossen hat. Der vorgeschlagene Gesetzestext lautet: „Wer vorsätzlich aus gemeiner Gesinnung eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.“ Dies soll sich nur noch auf Bioterrorismus, also die willentliche Verbreitung von Seuchen beziehen.
„Das ist eine Sensation“, sagt Aids-Aktivistin Michèle Meyer aus Basel. „Ich habe immer gesagt, dass es falsch ist, diese Regelung auf Menschen mit HIV anzuwenden. In Körperverletzungsverfahren wegen potenzieller oder tatsächlicher HIV-Übertragungen hat der Paragraf 231 zudem immer das Strafmaß erhöht.“
Der Gesetzentwurf muss noch von der zweiten Parlamentskammer verabschiedet werden, dem kleineren und konservativeren Ständerat. Angesichts der breiten Mehrheit im Nationalrat von 116 zu 40 Stimmen ist Meyer aber zuversichtlich, dass dies gelingen wird.
(hs)
Quellen/weitere Informationen
Sitzungsprotokoll der Nationalratssitzung vom 8.3.2012
Bericht auf criminalhivtransmission.blogspot.com vom 9.3.2012

HolgerSweers
schrieb amFri, 2012-03-09 20:28