Schweiz: HIV-Übertragung soll nicht mehr nach Epidemiengesetz bestraft werden

09.03.2012 - 15:59
HIV-Infizierte sollen nicht mehr wegen „vorsätzlicher oder fahrlässiger Verbreitung einer gefährlichen übertragbaren menschlichen Krankheit“ angeklagt werden können.
Illustration: Thorben Wenger/pixelio.de

Dies sieht der Entwurf für die neue Fassung des Paragrafen 231 des Schweizer Strafgesetzbuchs vor, den der Schweizer Nationalrat, die größere Kammer des Parlaments, am 8. März im Zusammenhang mit der Revision des Epidemiengesetzes beschlossen hat. Der vorgeschlagene Gesetzestext lautet: „Wer vorsätzlich aus gemeiner Gesinnung eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.“ Dies soll sich nur noch auf Bioterrorismus, also die willentliche Verbreitung von Seuchen beziehen.

„Das ist eine Sensation“, sagt Aids-Aktivistin Michèle Meyer aus Basel. „Ich habe immer gesagt, dass es falsch ist, diese Regelung auf Menschen mit HIV anzuwenden. In Körperverletzungsverfahren wegen potenzieller oder tatsächlicher HIV-Übertragungen hat der Paragraf 231 zudem immer das Strafmaß erhöht.“

Der Gesetzentwurf muss noch von der zweiten Parlamentskammer verabschiedet werden, dem kleineren und konservativeren Ständerat. Angesichts der breiten Mehrheit im Nationalrat von 116 zu 40 Stimmen ist Meyer aber zuversichtlich, dass dies gelingen wird.

(hs)

 

Quellen/weitere Informationen

Sitzungsprotokoll der Nationalratssitzung vom 8.3.2012

Bericht auf criminalhivtransmission.blogspot.com vom 9.3.2012

 

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2 Kommentare Bitte melden Sie sich an, um Kommentare zu schreiben

  • Kommentar Nr.1

    HolgerSweers

    schrieb amFri, 2012-03-09 20:28

    Kommentar aus der Diskussion im Nationalrat: "[Ursprünglich wurde] mit diesem Gesetzesartikel allein die Intention verfolgt ..., den Bioterrorismus und auch den angekündigten oder angedrohten Bioterrorismus bekämpfen und strafrechtlich ahnden zu können. In der Entwicklung der Rechtspraxis wurde dieser Artikel fast ausschliesslich im Zusammenhang mit der Übertragung von HIV/Aids angewandt; und sogar in der Form, dass eben seropositive Personen, die ihre Partner über ihren Serostatus informiert hatten und im gemeinsamen Willen mit ihnen Sexualverkehr hatten, nachher bis hin zur letzten Instanz verurteilt worden sind, wegen der Möglichkeit, ihren Partner mit HIV/Aids angesteckt haben zu können. [...] Die Kommission und der Bundesrat waren sich in zwei Fragen einig: Es braucht diesen Gesetzesartikel zur Bekämpfung des angedrohten Bioterrorismus, und es braucht ihn praktisch ausschliesslich dafür. Ausgenommen werden von der Strafjustiz sollten wirklich diejenigen sexuellen Kontakte, die im gegenseitigen Einvernehmen und in voller Informiertheit stattgefunden haben. Diese Paare sollten im Zusammenhang mit der Übertragung von sexuell übertragbaren Krankheiten - meist eben HIV, Aids - nicht mehr der Strafjustiz unterstellt werden."
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    • Michèle

      antwortete am Mon, 2012-03-12 14:57

      In der Vorbereitung der Revision des gesamten Epidemiengesetzes, hatte ich mehrfach die Gelegenheit mit Fachpersonen über den Art.231StGb zu diskutieren und über Revisions-Vorschläge zu beraten. Ich war meist allein auf weiter Flur der Ansicht, dass dieser Artikel grundsätzlich nicht auf die versuchte oder erfolgte Übertragung von HIV/AIDS angewandt werden sollte. Zumindest aber wenn es darum ging, ob eine solche grundsätzliche Änderung der Anwendung dieses Artikels überhaupt durchsetzbar sei. Die von der Komission vorgeschlagene Gesetzesänderung schien mir juristisch wenig schlüssig, alledings hatte meine Meinung als Laie keine Relevanz und nur mit grossem inneren Widerstand verzichtete ich auf einen Einzelvorschlag von LHIVE zur Revision. Zumal mir immer wieder erklärt wurde, dass es a) nicht sinnvoll sei, ( moralisch?) Unmögliches einzufordern und b) auch für die Aidsarbeit nicht nur von Vorteil sein könnte. Um so grösser war und ist meine Freude und Erleichterung, dass nun im Nationalrat der Antrag von Herr von Graffenried Gehör fand. Es ist schön wenn Menschen wagen einzufordern, was unmöglich scheint, weil sie davon überzeugt sind, dass es Unrecht und Diskriminierung abwendet. Ich hoffe sehr, dass der Ständerat sich den Argumenten nicht verschliesst und bereit ist dieses Gesetz in Zukunft nicht mehr gegen Menschen mit HIV/AIDS "anwenden zu lassen ". Mit Erstaunen nehme ich am Rande zur Kenntnis, dass mir mitgeteilt wird, ich solle mich im Kontext zu HIV/AIDS nicht in der Öffentlichkeit dazu äussern. Dies hätte man mir schon vor vielen Jahren sagen müssen, insbesondere dann, wenn ich öffentlich und in den Medien mich sogar dahingehend äusserte, dass ich dieses Gesetzt als absurd bezeichnete und bereit war mich selbst einer Strafverfolgung durch dasselbe auszusetzen. Ich verstehe mich als Aktivistin, schweigen und aussitzen von Missständen gehört in meinen Augen nicht in meinen "Aufgabenbereich". Zudem ist es auch mal schön als Aktivistin sich freuen zu dürfen, wenn sich etwas bewegt, was so lange unverrückbar schien!