Eine PEP wird in der Regel durchgeführt, wenn ungeschützter Geschlechtsverkehr (anal oder vaginal) mit einem Partner oder einer Partnerin stattgefunden hat, der oder die
- mit hoher Wahrscheinlichkeit HIV-positiv ist
- HIV-positiv ist und in dessen oder deren Blut sich HIV-Viren nachweisen lassen. (Bei einer gut funktionierenden HIV-Therapie ist das möglicherweise nicht der Fall.)
Weitere Situationen, in denen eine PEP angezeigt sein kann:
- Medizinisches Personal hat sich mit einer Spritze oder einem anderen Instrument verletzt, das zuvor mit dem Blut eines HIV-infizierten Patienten in Kontakt gekommen ist.
- Beim Spritzen von Drogen hat jemand eine Spritze verwendet, die zuvor bereits ein HIV-Positiver benutzt hat.
Ob eine PEP sinnvoll ist, entscheidet der Arzt nach einem Beratungsgespräch in der Ambulanz oder Praxis. Es ist hilfreich, wenn der Partner zu diesem Gespräch mitkommt, um Auskunft über seine Infektion, eine eventuelle HIV-Therapie und Resistenzen zu geben.
