Testament

In einem Testament regelt man, wer im Falle des Todes erben soll, was man besitzt. Ein Testament kann man in verschiedenen Formen abfassen. Eine handschriftliche Notiz kann ebenso ausreichend sein wie ein notariell beglaubigtes Testament. Gültig ist das letzte Testament, das der Verstorbene verfasst hat.

Allerdings ist es ratsam, sich beraten zu lassen, bevor man das Testament schreibt, zum Beispiel durch einen Anwalt oder Notar. Andernfalls ist das Testament vielleicht rechtlich nicht eindeutig oder missverständlich formuliert, denn das Erbrecht ist eine komplizierte Angelegenheit. Weitere Informationen finden es hier.

Um sicher zu gehen, dass „der letzte Wille“ auch wirklich erfüllt wird, kann man sein Testament außerdem gegen geringe Gebühren beim Amtsgericht hinterlegen. So ist sicher gestellt, dass es nicht verschwindet.