Altenpfleger/in darf man auch bei hoher HIV-Viruslast werden

Die Medical Tribune Deutschland beschäftigt sich in ihrer Ausgabe 17/2010 mit der Frage, wie Menschen mit HIV auf Fragen des Arbeitgebers nach gesundheitlichen Einschränkungen umgehen können. Die Autorin Dr. Stefanie Kronenberger beruft sich auf den Kölner Rechtsanwalt Jacob Hösl und den Arzt Dr. Jens Jarke von der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Die Experten betonen, man müsse nur solche Umstände angeben, die für die berufliche Tätigkeit von Belang sind. Eine HIV-infizierte Person könne z. B. durchaus auch einen Gesundheitsberuf wie etwa Altenpfleger/in ergreifen, wenn

  • die Eignung nicht auf Dauer oder wiederkehrend erheblich beeinträchtigt ist,
  • zum Arbeitsantritt bzw. in absehbarer Zeit nicht mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist und
  • durch die Art der Tätigkeit kein erhöhtes Ansteckungsrisiko für andere besteht.

Bei erfolgreicher und regelmäßig kontrollierter antiretroviraler Therapie mit einer Viruslast unter der Nachweisgrenze leide man nicht an einer ansteckenden Krankheit. Aber auch bei hoher Viruslast könne man, so wird Dr. Jarke zitiert, etwa in der Altenpflege arbeiten, da hier keine Gefahr einer HIV-Übertragung bestehe.

(Christine Höpfner/hs)

Originalbeitrag aus der Medical Tribune Deutschland (online)