Corona und Impfung

Seit Dezember 2020 gibt es Impfungen gegen Covid-19 in der EU. Es besteht berechtigte Hoffnung, dass die Pandemie damit beendet oder zumindest begrenzt wird. Wir haben wichtige Fragen und Antworten rund um die Corona-Impfung zusammengestellt.

Das Wichtigste zur Corona-Impfung und HIV

  • Auch Menschen mit HIV können und sollten sich gegen Corona impfen lassen. Eine HIV-Infektion steht dem nicht im Weg.
  • Eine HIV-Infektion allein scheint das Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs nicht oder nicht stark zu erhöhen. Erhöht ist das Risiko aber bei unbehandelter HIV-Infektion und geschwächtem Immunsystem sowie bei Risikofaktoren wie z.B. Diabetes, Nieren- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
  • Studien haben gezeigt, dass die Impfung gut vertragen wird und Impfreaktionen schnell wieder verschwinden.
  • Menschen mit HIV gehören in Deutschland zur dritten Impfgruppe (erhöhte Priorität), es sei denn, sie fallen aufgrund anderer Merkmale in Gruppe 1 oder 2.

Sollte man sich gegen Covid-19 impfen lassen?

Der Erreger SARS-CoV-2 ist sehr ansteckend und die Covid-19 Erkrankung kann in allen Altersgruppen zu verlängerten, zu schweren und zu tödlichen Verläufen führen. Außerdem bleiben bei einem Teil der Erkrankten körperliche oder psychische Folgeschäden oder Beschwerden zurück. Nur wenn ein Großteil der Menschen geimpft wird, können wir die Pandemie beenden und zu einem Leben mit nahen Kontakten zu anderen Menschen zurückzukehren.

Natürlich ist eine Impfung ein medizinischer Eingriff, und wie bei allen Eingriffen muss man Nutzen und Schaden abwägen. Daher wird es für alle Impflinge ein Beratungsgespräch geben. Grundsätzlich aber gilt: Der Nutzen der Impfung ist hoch, denn sie senkt das Risiko einer Covid-19-Erkrankung um 95 Prozent.

Die bisher bekannten Nebenwirkungen, zum Beispiel

  • Schmerzen an der Einstichstelle,
  • Abgeschlagenheit,
  • Kopf- oder Muskelschmerzen

sind gering. Sehr selten kommt es offenbar zu starken allergischen Reaktionen; Allergiker*innen sollten die impfenden Ärzt*innen über Allergien informieren. Nur wenigen Menschen wird man aus medizinischen Gründen von der Impfung abraten.

Sind Menschen mit HIV besonders durch die Covid-19-Erkrankung gefährdet?

Zur Frage, ob eine HIV-Infektion sich negativ auf den Verlauf einer Covid-19-Erkrankung auswirkt, gibt es widersprüchliche Daten. Bei Menschen mit gut therapierter HIV-Infektion scheint es keinen oder zumindest keinen großen Unterschied zu HIV-negativen Menschen zu geben.

Allerdings haben Menschen mit HIV oftmals zusätzliche Risikofaktoren, zum Beispiel Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Nierenerkrankungen. Dann wäre – wie auch bei HIV-negativen Menschen mit solchen Risikofaktoren – das Risiko für einen schweren Verlauf erhöht.

Auch bei niedriger Helferzellzahl, zum Beispiel bei nicht diagnostizierter und fortgeschrittener HIV-Infektion, dürfte das Risiko erhöht sein, ebenso wie bei anderen Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem.

Können und sollten sich Menschen mit HIV gegen Covid-19-impfen lassen?

Grundsätzlich sollten sich gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen gegen Infektionskrankheiten impfen lassen, die ihre Gesundheit zusätzlich belasten.

Für Menschen mit HIV empfiehlt die Ständige Impfkommission daher zum Beispiel Impfungen gegen Hepatitis A und B, Pneumokokken und Influenza. Es gibt keinen Grund, warum das bei der Impfung gegen Covid-19 anders sein sollte.

Bei Menschen mit HIV und gut funktionierender HIV-Therapie funktioniert die Impfung gegen Covid-19 ganz normal.

Bei Menschen mit HIV mit weniger als 200 Helferzellen/µl schlagen Impfungen nach den bisherigen Erfahrungen allerdings schlechter an, das heißt, der Impferfolg ist dann bei ihnen nicht so gut. Sie sollten Rücksprache mit ihrer HIV-Schwerpunktpraxis halten.

Sind bei Menschen mit HIV mehr Nebenwirkungen durch die Impfung zu erwarten?

Bislang gibt es kaum Daten zu einzelnen Gruppen von Geimpften. Es ist aber nicht zu erwarten, dass Menschen mit HIV auf die m-RNA-Impfstoffe anders reagieren als HIV-negative Menschen.

Kommen Menschen mit HIV bevorzugt an eine Impfung?

Welche Gruppen zuerst und in welcher Reihenfolge die Gruppen geimpft werden, regelt eine Verordnung der Bundesregierung.

Laut dieser Verordnung werden zuerst drei Gruppen geimpft – Gruppen mit höchster, mit hoher und mit erhöhter Priorität. Menschen mit HIV gehören zur dritten Gruppe, solange sie nicht aufgrund anderer Merkmale in eine andere Gruppe fallen.

Werden Drogengebraucher*innen und Gefangene mit Priorität geimpft?

Laut der Verordnung der Bundesregierung gehören zum Beispiel auch Menschen mit chronischen Lebererkrankungen wie Hepatitis B oder C und Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen zu den Menschen, die mit erhöhter Priorität geimpft werden (Gruppe 3). Dies trifft auf viele Drogengebraucher*innen und Gefangene zu, aber zum Beispiel oft auch auf Straßen-Sexarbeiter*innen.

Wie funktionieren m-RNA-Impfstoffe?

Hand hält kleine Ampulle mit Aufschrift

Die beiden ersten Impfstoffe auf dem europäischen Markt (von BioNTech/Pfizer und von Moderna) sind m-RNA-Impfstoffe. Das „m“ steht für messenger (Bote), RNA für ribonucleic acid, auf Deutsch: Ribonukleinsäure. Messenger-RNA ist gewissermaßen die „Blaupause“ für RNA-Erbgut, also nicht Teil der eigentlichen Erbsubstanz. Sie findet sich nur im Zellplasma, nicht im Zellkern, und wird schnell abgebaut. Die m-RNA in den Impfstoffen transportiert Informationen für bestimmte Teile der Erbsubstanz des Covid-19-Erregers SARS-CoV-2 in die „Eiweißfabriken“ der menschlichen Zellen (Ribosomen). Dort entstehen dann bestimmte Virus-Proteine, gegen die das Immunsystem Antikörper bildet.

Bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 entstehen in den menschlichen Ribosomen alle Proteine für neue Viren. Bei den beiden m-RNA-Impfstoffen produzieren die Ribosomen nur das charakteristische „Spike“-Eiweiß des Virus. Es reicht nicht aus, um neue Viren zu bilden, löst aber eine Abwehrreaktion des Körpers aus: Das Immunsystem bildet Antikörper und macht seine Abwehrzellen „scharf“.

Welche Nebenwirkungen gibt es?

Die bisher bekannten Nebenwirkungen (zum Beispiel Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Kopf- oder Muskelschmerzen) sind gering. Sehr selten kommt es offenbar zu starken allergischen Reaktionen; Allergiker*innen sollten die impfenden Ärzt*innen über Allergien informieren.

Welche Impfungen gibt es bislang?

Derzeit sind in der Eropäischen Union folgende Impfstoffe zugelassen:

  • AstraZeneca (Vektorimpfstoff)
  • BioNTech/Pfizer (m-RNA-Impfstoff)
  • Johnson & Johnson (Vektorimpfstoff) und
  • Moderna (m-RNA-Impfstoff)

Kann ich mich trotz Impfung mit SARS-CoV-2 anstecken?

Die Studien sollten vor allem nachweisen, dass die Impfstoffe schwere Covid-19-Verläufe verhindern. Um herauszufinden, ob sie auch Infektionen verhindern, hätte man wöchentlich Rachenabstriche bei den Proband*innen vornehmen müssen.

Mittlerweile deuten Daten aber darauf hin, dass zumindest der Impfstof von BioNTech/Pfizer auch mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einer Infektion schützt. Genau wird man das aber erst wissen, wenn es dazu mehr Studien gibt.

Wie viele Impfungen braucht man?

Sowohl bei den beiden m-RNA-Impfstoffen (BioNTech/Pfizer und Moderna) als auch beim Impfstoff von AstraZeneca benötigt man nach der ersten Impfdosis noch eine zweite: bei BioNTech drei bis sechs Wochen, bei Moderna vier bis sechs und bei AstraZeneca neun bis zwölf Wochen nach der ersten Impfung. Die volle Schutzwirkung wird erst nach der zweiten Impfung erreicht, auch wenn schon eine Woche nach der ersten Impfung ein deutlicher Schutzeffekt sichtbar wird. Der Impfstoff von Johnson & Johnson muss nur einmal gespritzt werden.

Wie lange hält die Schutzwirkung der Impfung an?

Diese Frage lässt sich erst beantworten, wenn etwas mehr Zeit vergangen ist. Man hofft, dass der Schutz mindestens ein bis zwei Jahre anhält.

Wie sieht der Weg zur Impfung aus?

Derzeit (letzte Aktualisierung: 26.2.2021) gibt es in Deutschland vier Impfgruppen. Die ersten drei Gruppen werden nach absteigender Priorität geimpft. Wir skizzieren hier den Weg zur Impfung, wenn eine Priorisierung vorliegt.

  • Um eine Priorisierung zu belegen, braucht man einen Nachweis.
  • Wenn eine HIV-Infektion oder andere Erkrankungen vorliegen, die zu einer bevorzugten Impfung berechtigen, kann man ein Attest des*der behandelnden Arztes*Ärztin einholen. Darauf muss nicht die Diagnose stehen, sondern nur, dass eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 3 Ziffer 2 (für Gruppe 2) beziehungsweise von Paragraf 4 Ziffer 2 (für Gruppe 3) der Coronavirus-Impfverordnung besteht.
  • Wenn es um den Nachweis der Tätigkeit in einem „risikoerhöhten“ Arbeitsgebiet geht, ist eine Bescheinigung der Arbeitgeber*innen erforderlich, also z.B. der Aids- oder Drogenhhilfe für die Arbeit im Checkpoint, in der Unterkunft für queere Geflüchtete, im ambulanten Pflegedienst oder in einem Druckraum.
  • Wie andere Merkmale nachgewiesen werden sollen, durch die man zu einer Gruppe mit erhöhter Priorität gehört (zum Beispiel „Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen“), ist derzeit (Stand: Ende Februar 2021) noch unklar.

Wie man dann einen Termin in einem Impfzentrum bekommt, erklärt der Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter https://www.116117.de. Von dort wird man auf die Seiten des entsprechenden Bundeslandes weitergeleitet. Dort erfährt man auch, was man zum Termin mitbringen muss, z.B. einen Nachweis oder ein ärztliches Attest, einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis) oder (falls vorhanden) der Impfpass.

Das Impfzentrum vergibt zwei Termine für die Impfungen. Zwischen beiden Impfterminen sollten laut STIKO je nach Impfstoff 3–6 Wochen (BioNTech/Pfizer), 4–6 Wochen (Moderna) oder 9–12 Wochen (AstraZeneca) liegen. Etwa eine Woche nach der zweiten Impfung besteht der vollständige Impfschutz. Studien zeigen, dass sich bereits nach der ersten Spritze ein bedeutsamer Impfschutz aufbaut. Für den vollständigen Impfschutz sind aber beide Spritzen notwendig. Der Impfstoff von Johnson & Johnson muss nur einmal gespritzt werden.

Freier Oberarm und Hand mit Spritze

Wann kann ich mich gegen Corona impfen lassen?

Derzeit gibt es vier Impfgruppen. Die ersten drei umfassen Personen mit höchster, hoher und erhöhter Impfpriorität. In Gruppe vier befindet sich der Rest der Bevölkerung.

Wir haben die Impfverordnung mit Fokus auf den Aidshilfekontext hier zusammengefasst:

Gruppe 1: Höchste Priorität

  • Personen ab 80 Jahren
  • Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen
  • Personen in Berufen mit sehr hohem Risiko, z.B. in ambulanten Pflegediensten oder der Altenpflege, in Notaufnahmen, Intensivstationen, Corona-Stationen...

Gruppe 2: Hohe Priorität

  • Personen ab 70 Jahren
  • Personen mit Erkrankungen mit sehr hohem/hohem Risiko für einen schweren Verlauf: Down-Syndrom (Trisomie 21), nach Organtransplantation, Demenz/Schizophrenie/schwere Depression, aktive Krebserkrankung (keine Remission), schwere Lungenerkrankungen, schwerer Diabetes mellitus, Leberzirrhose oder chronische Lebererkrankung (z. B. Hepatitis B und C), chronische Nierenerkrankung, Adipositas mit BMI über 40, andere schwere Erkrankungen mit ärztlichem Attest.
  • Personen in bestimmten Umfeldern: bis zu zwei Kontaktpersonen einer schwangeren Person oder einer pflegebedürftigen Person mit einer der oben genannten Krankheiten
  • Personen aus bestimmten Berufsgruppen: Lehrer*- und Erzieher*innen, Menschen in der Pflege/Betreuung von Menschen mit geistigen oder psychischen Erkrankungen/Behinderungen, medizinisches Personal z. B. im Blutspendedienst oder in Corona-Testzentren, Ärzt*innen und Personal mit regelmäßigem und unmittelbarem Patient*innenkontakt (Checkpoints der Aidshilfen), Polizist*innen, Mitarbeiter*innen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts, Personal in Einrichtungen für Obdachlose, Asylbewerber*innen oder Geflüchtete (nach §36 Abs1 Nr 3 oder 4 IfSG).
  • Personen in bestimmten Lebenssituationen: Personen, die in Einrichtungen für Obdachlose, Asylbewerber*innen oder Geflüchtete leben.

Gruppe 3: Erhöhte Priorität

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen mit bestimmten Erkrankungen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf: HIV-Infektion oder Immundefizienz, Krebserkrankungen in Remission, rheumatologische Erkrankungen, verschiedene Herzerkrankungen, neurologische Erkrankungen, Asthma bronchiale, entzündliche Darmerkrankungen, nicht schwerer Diabetes mellitus, Adipositas mit BMI über 30 und Personen mit anderen schweren Erkrankungen mit ärztlichem Attest
  • Personen in bestimmten Umfeldern: bis zu zwei Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person mit einer der oben genannten Krankheiten
  • Personen in bestimmten Berufen: Kinderbetreuung, Apotheken, Bestattungsinstitute, Lebensmitteleinzelhandel, Verfassungsorgane, Technisches Hilfswerk
  • Personen in besonderen Lebenssituationen: Personen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen (z.B. Sexarbeiter*innen, Drogengebraucher*innen)

Gruppe 4: keine Priorität

  • alle anderen